Spirituelles / Geistiges Heilen ersetzt und beinhaltet keine Heiltherapie, medizinische Behandlung, Diagnosen oder andere ärztliche Tätigkeiten. Es werden keine Heilmittel verschrieben oder verabreicht und keine Heilversprechen abgegeben. Die Konsultation einer medizinischen Fachperson wird im Falle einer körperlichen oder psychischen Erkrankung immer empfohlen.
Spirituelles / Geistiges Heilen ist ein spiritueller Akt in welchem man an eine höhere Geistige Kraft (Gott, Geistige Helfer, Universelle Lebenskraft usw.) glaubt und diese jeweilige Entität / Quelle um Heilkraft und Hilfe zur Genesung eines Klienten bittet, indem man die Hände auflegt und sich mental - geistig auf einen Genesungsprozess konzentriert.
Das körperliche und seelische Wohlbefinden des Klienten und eine Verbesserung des körperlichen oder Geistigen Zustandes, stehen dabei immer im Zentrum.
Verfassungsmäßige Grundlage
Die Schweizer Bundesverfassung (BV) sichert die Glaubens- und Gewissensfreiheit in Artikel 15:[1]
· Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist gewährleistet
· Jede Person hat das Recht, ihre Religion und ihre weltanschauliche Überzeugung frei zu wählen und allein oder in Gemeinschaft mit anderen zu bekennen.
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Art. 18: «Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, in der Öffentlichkeit oder privat, durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung von Riten zu bekunden. »